Vorsteher:in der Geschäftsstelle - Bezirksgericht Judenburg
Bundesministerium für Justiz | Judenburg
September 2026 vakant werdende Arbeitsplatz „Vorsteher:in der Geschäftsstelle“ zur Nachbesetzung.Mit diesem ist die Besorgung von Rechtspfleger:innenagenden verbunden.Die Bewertung entspricht der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 5, der Monatsbezug beträgt derzeit mindestens EUR 2.993,70.Expandieren/komprimierenGrunddaten Wertigkeit/Einstufung: A2/5 Dienststelle: BG Judenburg Dienstort: Judenburg Vertragsart: Unbefristet Befristung: Beschäftigungsausmaß: Vollzeit Beginn der Tätigkeit: 01.09.2026 Ende der Bewerbungsfrist: 20.04.2026 Monatsentgelt/bezug: EUR 2.993,70 Referenzcode: BMJ-26-0705 Expandieren/komprimierenAufgaben und Tätigkeiten Leitung, Organisation und Kontrolle des gesamten Dienstes in der Geschäftsstelle Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht und Führung der Mitarbeiter:innengespräche gleichmäßige Verteilung der Geschäfte auf die Bediensteten unter Bedachtnahme auf deren dienstliche Stellung und Fähigkeiten Prüfung der Register und der sonstigen Geschäftsbehelfe Funktion des:der Gleitzeitbeauftragten Mitwirkung bei der Verwaltung des Personalinformationssystems (PM-SAP) Mitwirkung bei allen mit der Verwaltung und Sicherheit des Gebäudes anfallenden Aufgaben Ausbildung von Lehrlingen (Verwaltungsassistent:innen) und Verwaltungspraktikant:innen Besorgung von Rechtspfleger:innenagendenExpandieren/komprimierenErfordernisseAllgemeine Voraussetzungen (§ 5 Abs.2 AusG): persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben abgeschlossene Grundausbildung für Rechtspfleger:innen Bereitschaft zur arbeitsplatzspezifischen FortbildungEs wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind (§ 5 Abs.2a AusG).Gemäß § 5 Abs.2b AusG sind Bewerbungen von Frauen für die zur Besetzung gelangende Funktion (Arbeitsplatz) besonders erwünscht. Nach § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Funktion gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen. Erwartete besondere Kenntnisse und Erfordernisse (§ 5 Abs.2 AusG):Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden (§ 5 Abs.2 AusG).Expandieren/komprimierenBewerbungsunterlagen, Verfahren und SonstigesDie Bewerber:innen haben in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Erfüllung der Aufgaben dieses Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen (§ 6 Abs.1 AusG).
Veröffentlicht am: 19.04.2026