Eine Kanzlei oder Rechtskanzlei ist das Büro von RechtsanwältInnen und NotarInnen. RechtsanwältInnen sind JuristInnen, die ihre KlientInnen in rechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Sie arbeiten in vielen Rechtsbereichen, oft spezialisiert, z. B. Strafrecht, Mietrecht oder Familienrecht. NotarInnen sind staatlich bestellte JuristInnen, die bei wichtigen Rechtsgeschäften wie Vertragsabschlüssen oder Beglaubigungen helfen.

Schwerpunkt Notrariatskanzlei:
Notariate befassen sich mit der rechtlichen Abwicklung/Begleitung folgender Angelegenheiten: Testamente, Verlassenschaftsverfahren, Schenkungen und Übergaben, Kauf und Verkauf von Immobilien, Unternehmensgründungen, Mediationen, Schlichtungen oder Patientenverfügungen. Daraus ergeben sich auch die speziellen Aufgabenbereiche der KanzleiassistentInnen.